Shenzhen Ariza Electronic Co., Ltd hat das BSCI-Audit bestanden

Zusammenfassung des Prüfungsberichts
Shenzhen Ariza Electronic Co., Ltd. (die Geschäftslizenznummer ist 91440300689426617Q) befindet sich im 5. Stock des Gebäudes A1, Xinfu Industry Park,
Chongqing Road, Heping Village, Fuyong Town, Bao'an District, Shenzhen City, Provinz Guangdong, China. Dies ist eine lokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesamtsumme
Die Grundstücksfläche der Anlage beträgt etwa 580 Quadratmeter. Sie haben ihren Betrieb am bestehenden Standort seit dem 18. Mai aufgenommen.
2009. Insgesamt sind derzeit 24 Mitarbeiter, darunter 11 weibliche und 13 männliche Mitarbeiter, in der Anlage beschäftigt. Die Anlage besteht zu 1/3 aus
5. Stock eines fünfstöckigen Gebäudes, das als Produktionshalle, Lager und Büro genutzt wird. Für die Mitarbeiter standen weder Schlafsaal noch Küche oder Kantine zur Verfügung.
Während dieser Prüfung wurde der andere Teil des 5. Stocks von einer anderen Einrichtung genutzt: Shenzhen City Senmusen Technology Co., Ltd. 1. Stock dieses Gebäudes wurde genutzt von
zwei weitere Einrichtungen mit dem Namen: Shenzhen Enxi Electronic Device Co., Ltd. und Shenzhen Ensen Chemistry Co., Ltd. 2/F wurde von einer weiteren Einrichtung mit dem Namen verwendet:
Shenzhen Kaibing Electrical Co., Ltd. 3/F wurde von einer anderen Einrichtung namens Shenzhen Xinlong Electrical Co., Ltd. 4/F verwendet.
benannt: Shenzhen Haomai Technology Co., Ltd. Die oben genannten Geschäftslizenzen und Mietverträge des Gebäudes wurden zur Überprüfung bereitgestellt, ihre
Das Managementsystem und die Mitarbeiter unterschieden sich von der Prüfeinrichtung und wurden daher nicht in den Prüfungsumfang einbezogen.
Zu den Hauptprodukten der Anlage zählen Personenalarme und Auto-Nothämmer.
Die wichtigsten Produktionsprozesse sind im Folgenden aufgeführt:
Montage, Prüfung und Verpackung.
Die Produktionskapazität beträgt 70.000 Stück pro Monat.
In der Anlage befinden sich hauptsächlich insgesamt 5 Maschinensätze, ein elektrischer Schraubendreher und ein Leuchtkasten usw.
Bei diesem Audit wurden die Anwesenheitsaufzeichnungen vom 1. Juni 2018 bis zum 10. Juni 2019 (Audittag) überprüft. Alle Mitarbeiter, einschließlich des Büros, arbeiteten 5 Tage pro Woche
Von Montag bis Freitag in einer Schicht war die Arbeitszeit der Mitarbeiter 08:00-12:00, 13:30-17:30, die Mitarbeiter machten manchmal Überstunden 2 Stunden pro
Tag und 10 Stunden am Samstag. Die Arbeitszeit des Büropersonals war 08:30-12:00, 13:30-18:00. Fingerabdruck-Anwesenheitserfassungssysteme werden verwendet für
Zeiterfassung und jeder Mitarbeiter sollte seine Finger beim Betreten und Verlassen der Einrichtung scannen. Laut einem Interview mit dem Einrichtungsmanagement war die Hochsaison nicht offensichtlich.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Juni 2018 bis Mai 2019 überprüft. Die Löhne aller Mitarbeiter wurden auf Stundenbasis berechnet. Die niedrigste Grundvergütung
Die Löhne betrugen vor dem 1. August 2018 2130 RMB pro Monat und seit dem 1. August 2018 2200 RMB pro Monat, was den Anforderungen des lokalen Gesetzes entsprach. Für
Überstundenvergütung: Für Überstunden an Werktagen, Ruhetagen und Feiertagen wurden den Mitarbeitern 150 %, 200 % und 300 % des Grundlohns gezahlt
Die Mitarbeiter wurden jeweils am oder vor dem 7. des Monats nach dem vorherigen Lohnberechnungszyklus in bar bezahlt.
Anmerkung: Das zu auditierende Unternehmen nutzt keine Agenturen oder Auftragnehmer, weshalb der Leiharbeitsvertrag oder die Lizenz/Genehmigung für Auftragnehmer nicht anwendbar ist.
Darüber hinaus finden staatliche Ausnahmeregelungen und Tarifverträge keine Anwendung.
Bemerkung:
PA 3: Es gab keine Gewerkschaft in der Anlage, aber frei gewählte Arbeitnehmervertreter. Die Anlage griff nicht in die Arbeit der Mitarbeiter ein.
Recht, gesetzlichen Vereinigungen beizutreten und an deren Aktivitäten teilzunehmen. Mitarbeiter können ihre Anliegen über den Vorschlagskasten und die Kommunikation mit ihren
direkte Vorgesetzte usw.
PA 4: Es gab keine Diskriminierung bei der Einstellung, der Vergütung und den Sozialleistungen, dem Zugang zu Schulungen, Beförderungen, Kündigungen usw. und die Einrichtung bot die gleichen
Bezahlung männlicher/weiblicher Mitarbeiter.
PA 8: Es gab keine Kinder in der Einrichtung. Darüber hinaus hatte die Einrichtung auch Abhilfemaßnahmen eingeführt, um für weiteren Schutz zu sorgen, falls
Es wird festgestellt, dass Kinder arbeiten.
PA 9: In der Einrichtung gab es keine jugendlichen Arbeiter. Darüber hinaus verfügte die Einrichtung über Verfahren zum Schutz jugendlicher Arbeiter, wie z. B.
regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, keine Anstellung von jugendlichen Arbeitnehmern an gefährlichen Arbeitsplätzen usw.
PA 10: Die Einrichtung unterzeichnete innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung mit allen Mitarbeitern Arbeitsverträge. Die Mitarbeiter erhielten eine Kopie des Vertrags in ihrer eigenen Sprache.
Die Einrichtung hatte bei der Einstellung eine entsprechende Orientierungsschulung durchgeführt. Es wurden keine Zeitarbeitnehmer in der Einrichtung registriert.
PA 11: Es gab keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit in der Einrichtung. Die Mitarbeiter mussten keine Kaution hinterlegen oder ihre Ausweise hinterlassen.
den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer konnten ihren Arbeitsplatz nach Schichtende frei verlassen und konnten ihren Arbeitgeber verlassen, wenn sie dies schriftlich ankündigten.
Tage im Voraus nach der Probezeit oder 3 Tage im Voraus während der Probezeit.
PA 13: Die Einrichtung verfügte über ein Verfahren, um sich bei ihren Aktivitäten aktiv gegen Korruption, Erpressung oder Unterschlagung oder gegen jede Form von Bestechung zu wehren.
genaue Informationen über seine eigenen Aktivitäten, Struktur und Leistung aufbewahrt und personenbezogene Daten gesammelt, verwendet und verarbeitet hat mit
angemessene Sorgfalt gemäß den Gesetzen und gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit.
Name des Wirtschaftsprüfers: Sunny Wong
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Beitragszeit: 08.07.2019