Zusammenfassung des Prüfberichts
Shenzhen Ariza Electronic Co., Ltd. (Handelslizenznummer: 91440300689426617Q) befindet sich im 5. Stock des Gebäudes A1 im Xinfu Industriepark.
Chongqing Road, Heping Village, Fuyong Town, Bao'an District, Shenzhen City, Guangdong Province, China. Dies ist eine lokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesamtsumme
Die von der Anlage belegte Fläche beträgt etwa 580 Quadratmeter. Sie haben ihren Betrieb am jetzigen Standort am 18. Mai aufgenommen.
2009. Insgesamt 24 Mitarbeiter, davon 11 Frauen und 13 Männer, sind derzeit in der Anlage beschäftigt. Die Anlage umfasst ein Drittel von
Im 5. Obergeschoss eines 5-stöckigen Gebäudes, das als Produktionshalle, Lager und Büro genutzt wurde, gab es für die Angestellten weder einen Schlafsaal noch eine Küche oder eine Kantine.
Während dieser Prüfung wurde der andere Teil des 5. Obergeschosses von einer anderen Einrichtung genutzt: Shenzhen City Senmusen Technology Co., Ltd. Das 1. Obergeschoss dieses Gebäudes wurde genutzt von
Zwei weitere Einrichtungen mit den Namen Shenzhen Enxi Electronic Device Co., Ltd. und Shenzhen Ensen Chemistry Co., Ltd. wurden ebenfalls genutzt. Die Etage 2/F wurde von einer weiteren Einrichtung mit dem Namen: genutzt.
Die 3. Etage der Shenzhen Kaibing Electrical Co., Ltd. wurde von einer anderen Einrichtung genutzt: Die 4. Etage der Shenzhen Xinlong Electrical Co., Ltd. wurde von einer anderen Einrichtung genutzt.
Name: Shenzhen Haomai Technology Co., Ltd. Die Geschäftslizenzen und Mietverträge der oben genannten Einrichtungen für das Gebäude wurden zur Überprüfung vorgelegt.
Da das Managementsystem und die Mitarbeiter nicht mit dem Prüfbetrieb identisch waren, wurden sie nicht in den Prüfungsgegenstand einbezogen.
Die Hauptprodukte des Werks sind Personenalarmgeräte und Auto-Nothammer.
Die wichtigsten Produktionsprozesse sind wie folgt aufgelistet:
Shenzhen Ariza Electronic Co., Ltd. (Handelslizenznummer: 91440300689426617Q) befindet sich im 5. Stock des Gebäudes A1 im Xinfu Industriepark.
Chongqing Road, Heping Village, Fuyong Town, Bao'an District, Shenzhen City, Guangdong Province, China. Dies ist eine lokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesamtsumme
Die von der Anlage belegte Fläche beträgt etwa 580 Quadratmeter. Sie haben ihren Betrieb am jetzigen Standort am 18. Mai aufgenommen.
2009. Insgesamt 24 Mitarbeiter, davon 11 Frauen und 13 Männer, sind derzeit in der Anlage beschäftigt. Die Anlage umfasst ein Drittel von
Im 5. Obergeschoss eines 5-stöckigen Gebäudes, das als Produktionshalle, Lager und Büro genutzt wurde, gab es für die Angestellten weder einen Schlafsaal noch eine Küche oder eine Kantine.
Während dieser Prüfung wurde der andere Teil des 5. Obergeschosses von einer anderen Einrichtung genutzt: Shenzhen City Senmusen Technology Co., Ltd. Das 1. Obergeschoss dieses Gebäudes wurde genutzt von
Zwei weitere Einrichtungen mit den Namen Shenzhen Enxi Electronic Device Co., Ltd. und Shenzhen Ensen Chemistry Co., Ltd. wurden ebenfalls genutzt. Die Etage 2/F wurde von einer weiteren Einrichtung mit dem Namen: genutzt.
Die 3. Etage der Shenzhen Kaibing Electrical Co., Ltd. wurde von einer anderen Einrichtung genutzt: Die 4. Etage der Shenzhen Xinlong Electrical Co., Ltd. wurde von einer anderen Einrichtung genutzt.
Name: Shenzhen Haomai Technology Co., Ltd. Die Geschäftslizenzen und Mietverträge der oben genannten Einrichtungen für das Gebäude wurden zur Überprüfung vorgelegt.
Da das Managementsystem und die Mitarbeiter nicht mit dem Prüfbetrieb identisch waren, wurden sie nicht in den Prüfungsgegenstand einbezogen.
Die Hauptprodukte des Werks sind Personenalarmgeräte und Auto-Nothammer.
Die wichtigsten Produktionsprozesse sind wie folgt aufgelistet:
Montage, Qualitätskontrolle und Verpackung.
Die Produktionskapazität beträgt 70.000 Stück pro Monat.
Die Anlage verfügt im Wesentlichen über insgesamt 5 Maschinensätze, darunter ein elektrischer Schraubendreher und ein Leuchtkasten.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Anwesenheitslisten vom 1. Juni 2018 bis zum 10. Juni 2019 (Prüfungstag) überprüft. Alle Angestellten, einschließlich der Büroangestellten, arbeiteten 5 Tage pro Woche.
Von Montag bis Freitag arbeiteten die Angestellten in einer Schicht, die Arbeitszeit war von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr. Gelegentlich leisteten die Angestellten Überstunden von bis zu zwei Stunden pro Woche.
Der Arbeitstag fand tagsüber und samstags 10 Stunden statt. Die Arbeitszeiten der Büroangestellten waren von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr. Zur Zeiterfassung werden Fingerabdrucksysteme verwendet.
Zeiterfassung und Fingerabdruckscanner für alle Mitarbeiter beim Betreten und Verlassen des Gebäudes. Laut Aussage des Facility-Managements war die Hochsaison nicht eindeutig erkennbar.
Die Produktionskapazität beträgt 70.000 Stück pro Monat.
Die Anlage verfügt im Wesentlichen über insgesamt 5 Maschinensätze, darunter ein elektrischer Schraubendreher und ein Leuchtkasten.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Anwesenheitslisten vom 1. Juni 2018 bis zum 10. Juni 2019 (Prüfungstag) überprüft. Alle Angestellten, einschließlich der Büroangestellten, arbeiteten 5 Tage pro Woche.
Von Montag bis Freitag arbeiteten die Angestellten in einer Schicht, die Arbeitszeit war von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr. Gelegentlich leisteten die Angestellten Überstunden von bis zu zwei Stunden pro Woche.
Der Arbeitstag fand tagsüber und samstags 10 Stunden statt. Die Arbeitszeiten der Büroangestellten waren von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr. Zur Zeiterfassung werden Fingerabdrucksysteme verwendet.
Zeiterfassung und Fingerabdruckscanner für alle Mitarbeiter beim Betreten und Verlassen des Gebäudes. Laut Aussage des Facility-Managements war die Hochsaison nicht eindeutig erkennbar.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Juni 2018 bis Mai 2019 überprüft. Die Löhne aller Mitarbeiter wurden auf Stundenbasis berechnet. Der niedrigste Grundlohn
Die Löhne betrugen vor dem 1. August 2018 2130 RMB pro Monat und seit dem 1. August 2018 2200 RMB pro Monat, was den lokalen gesetzlichen Bestimmungen entsprach.
Für Überstunden an Werktagen, Ruhetagen und Feiertagen wurden den Mitarbeitern Überstundenzuschläge in Höhe von 150 %, 200 % bzw. 300 % ihres Grundlohns gezahlt.
Die Mitarbeiter wurden jeweils am oder vor dem 7. eines jeden Monats nach dem vorangegangenen Lohnabrechnungszyklus bar bezahlt.
Anmerkung: Da der Geprüfte keine Agenturen oder Auftragnehmer einsetzt, ist der Leiharbeitsvertrag bzw. die Auftragnehmerlizenz/-genehmigung nicht anwendbar.
Darüber hinaus finden staatliche Ausnahmeregelungen und Tarifverträge keine Anwendung.
Bemerkung:
PA 3: Es gab keine Gewerkschaft im Betrieb, aber es gab frei gewählte Arbeitnehmervertreter. Der Betrieb griff nicht in die Angelegenheiten der Angestellten ein.
Das Recht, rechtlichen Vereinigungen beizutreten und an deren Aktivitäten teilzunehmen. Mitarbeiter können ihre Anliegen über den Briefkasten für Vorschläge und durch Kommunikation mit ihrem/ihrer Ansprechpartner/in vorbringen.
direkt Vorgesetzte usw.
PA 4: Es gab keine Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung und Sozialleistungen, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Kündigung usw., und die Einrichtung bot die gleichen Bedingungen.
Bezahlung von männlichen und weiblichen Angestellten.
PA 8: Es befanden sich keine Kinder in der Einrichtung. Darüber hinaus hatte die Einrichtung auch Abhilfemaßnahmen eingerichtet, um im Falle eines Vorfalls zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.
Es wurde festgestellt, dass Kinder arbeiten.
PA 9: In der Einrichtung gab es keine jugendlichen Beschäftigten. Darüber hinaus hatte die Einrichtung auch Verfahren zum Schutz jugendlicher Beschäftigter eingerichtet, wie zum Beispiel:
regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, keine Zuweisung jugendgefährdender Arbeitsplätze usw.
PA 10: Der Betrieb schloss innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsbeginn mit allen Mitarbeitern Arbeitsverträge ab. Die Mitarbeiter erhielten eine Kopie des Vertrags in ihrer jeweiligen Sprache.
Die Einrichtung hatte bei der Einstellung von Mitarbeitern die entsprechenden Orientierungsschulungen absolviert. Es wurden keine Zeitarbeiter in der Einrichtung festgestellt.
PA 11: In der Einrichtung gab es keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefangenenarbeit. Die Angestellten mussten keine Kautionen hinterlegen oder ihre Ausweise abgeben.
Der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer konnten ihren Arbeitsplatz nach Schichtende verlassen und ihren Arbeitgeber verlassen, wenn sie dies schriftlich mitteilten.
Tage im Voraus nach der Probezeit oder 3 Tage im Voraus innerhalb der Probezeit.
PA 13: Die Einrichtung hatte Verfahren eingerichtet, um aktiv gegen Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung in jeglicher Form im Rahmen ihrer Tätigkeiten vorzugehen.
hatte genaue Informationen über seine eigenen Aktivitäten, Struktur und Leistung geführt und personenbezogene Daten erhoben, genutzt und verarbeitet mit
angemessene Sorgfalt im Einklang mit den Gesetzen und regulatorischen Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit.
Name des Prüfers: Sunny Wong
Die Löhne betrugen vor dem 1. August 2018 2130 RMB pro Monat und seit dem 1. August 2018 2200 RMB pro Monat, was den lokalen gesetzlichen Bestimmungen entsprach.
Für Überstunden an Werktagen, Ruhetagen und Feiertagen wurden den Mitarbeitern Überstundenzuschläge in Höhe von 150 %, 200 % bzw. 300 % ihres Grundlohns gezahlt.
Die Mitarbeiter wurden jeweils am oder vor dem 7. eines jeden Monats nach dem vorangegangenen Lohnabrechnungszyklus bar bezahlt.
Anmerkung: Da der Geprüfte keine Agenturen oder Auftragnehmer einsetzt, ist der Leiharbeitsvertrag bzw. die Auftragnehmerlizenz/-genehmigung nicht anwendbar.
Darüber hinaus finden staatliche Ausnahmeregelungen und Tarifverträge keine Anwendung.
Bemerkung:
PA 3: Es gab keine Gewerkschaft im Betrieb, aber es gab frei gewählte Arbeitnehmervertreter. Der Betrieb griff nicht in die Angelegenheiten der Angestellten ein.
Das Recht, rechtlichen Vereinigungen beizutreten und an deren Aktivitäten teilzunehmen. Mitarbeiter können ihre Anliegen über den Briefkasten für Vorschläge und durch Kommunikation mit ihrem/ihrer Ansprechpartner/in vorbringen.
direkt Vorgesetzte usw.
PA 4: Es gab keine Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung und Sozialleistungen, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Kündigung usw., und die Einrichtung bot die gleichen Bedingungen.
Bezahlung von männlichen und weiblichen Angestellten.
PA 8: Es befanden sich keine Kinder in der Einrichtung. Darüber hinaus hatte die Einrichtung auch Abhilfemaßnahmen eingerichtet, um im Falle eines Vorfalls zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.
Es wurde festgestellt, dass Kinder arbeiten.
PA 9: In der Einrichtung gab es keine jugendlichen Beschäftigten. Darüber hinaus hatte die Einrichtung auch Verfahren zum Schutz jugendlicher Beschäftigter eingerichtet, wie zum Beispiel:
regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, keine Zuweisung jugendgefährdender Arbeitsplätze usw.
PA 10: Der Betrieb schloss innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsbeginn mit allen Mitarbeitern Arbeitsverträge ab. Die Mitarbeiter erhielten eine Kopie des Vertrags in ihrer jeweiligen Sprache.
Die Einrichtung hatte bei der Einstellung von Mitarbeitern die entsprechenden Orientierungsschulungen absolviert. Es wurden keine Zeitarbeiter in der Einrichtung festgestellt.
PA 11: In der Einrichtung gab es keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefangenenarbeit. Die Angestellten mussten keine Kautionen hinterlegen oder ihre Ausweise abgeben.
Der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer konnten ihren Arbeitsplatz nach Schichtende verlassen und ihren Arbeitgeber verlassen, wenn sie dies schriftlich mitteilten.
Tage im Voraus nach der Probezeit oder 3 Tage im Voraus innerhalb der Probezeit.
PA 13: Die Einrichtung hatte Verfahren eingerichtet, um aktiv gegen Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung in jeglicher Form im Rahmen ihrer Tätigkeiten vorzugehen.
hatte genaue Informationen über seine eigenen Aktivitäten, Struktur und Leistung geführt und personenbezogene Daten erhoben, genutzt und verarbeitet mit
angemessene Sorgfalt im Einklang mit den Gesetzen und regulatorischen Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit.
Name des Prüfers: Sunny Wong

Veröffentlichungsdatum: 08.07.2019