Neue Brüsseler Rauchmelderverordnung für 2025: Installationsanforderungen und Vermieterpflichten erläutert

Die Brüsseler Stadtregierung plant die UmsetzungNeue Rauchmeldervorschriften ab Januar 2025Alle Wohn- und Gewerbegebäude müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bisher galt diese Regelung nur für Mietobjekte, und in etwa 40 % der Wohnungen waren keine Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Die neue Regelung zielt darauf ab, den Brandschutz flächendeckend zu verbessern und das Risiko von Bränden durch fehlende oder nicht normgerechte Rauchmelder zu verringern.

Rauchmelder

Kerninhalte der neuen Verordnung

Gemäß der Brüsseler Rauchmelderverordnung 2025 müssen alle Wohn- und Mietobjekte mit Rauchmeldern ausgestattet sein, die den neuen Normen entsprechen. Zu den spezifischen Anforderungen gehören:

Grundanforderungen an Rauchmelder

Eingebauter Akku:Rauchmelder müssen mit einer eingebauten Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren ausgestattet sein. Diese Anforderung gewährleistet die langfristige Zuverlässigkeit des Geräts, ohne dass ein häufiger Batteriewechsel erforderlich ist.

Einhaltung der Norm EN 14604:Alle Rauchmelder müssen der Norm EN 14604 entsprechen, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall schnell reagieren können.

Verbot von Ionisationsalarmen:Die neuen Vorschriften verbieten den Einsatz von Ionisationsrauchmeldern und empfehlen stattdessen die Verwendung optischer Rauchmelder, um die Genauigkeit und Empfindlichkeit der Raucherkennung zu verbessern.

Batterie- und Strombedarf

Notstrombatterie:Ist der Rauchmelder an das Stromnetz (220 V) angeschlossen, muss er mit einer Notstrombatterie ausgestattet sein. Diese Konstruktion gewährleistet, dass der Rauchmelder auch bei Stromausfall einwandfrei funktioniert und somit keine Brandmeldung verpasst wird.

Installationsanforderungen für Rauchmelder

Die Positionierung von Rauchmeldern hängt von der Raumaufteilung und dem Grundriss des Gebäudes ab. Um sicherzustellen, dass die Bewohner im Brandfall rechtzeitig gewarnt werden, gelten für verschiedene Gebäudetypen folgende Installationsanforderungen:

1. Studio

Installationsvoraussetzungen:Es muss mindestens ein Rauchmelder installiert werden.

Installationsort:Platzieren Sie den Rauchmelder im selben Zimmer neben dem Bett.

Notiz:Um Fehlalarme zu vermeiden, sollten Rauchmelder nicht in der Nähe von Wasserquellen (wie Duschen) oder Kochdämpfen (wie Küchen) installiert werden.

Empfehlung:In Einzimmerwohnungen sollten Rauchmelder nicht in der Nähe von Orten angebracht werden, an denen Dampf entstehen kann, wie z. B. Duschen oder Küchen, um Fehlalarme zu vermeiden.

2. Eingeschossiges Wohnhaus

Installationsvoraussetzungen:Installieren Sie in jedem Raum entlang des „internen Verkehrsweges“ mindestens einen Rauchmelder.

Definition des „internen Kreislaufsystems“:Dies bezieht sich auf alle Räume oder Flure, die vom Schlafzimmer zur Haustür durchquert werden müssen, um sicherzustellen, dass Sie im Notfall problemlos den Ausgang erreichen können.

Installationsort:Stellen Sie sicher, dass der Rauchmelder alle Notfall-Evakuierungswege abdeckt.

Empfehlung:Der Rauchmelder in jedem Zimmer kann direkt an den internen Lüftungskreislauf angeschlossen werden, um sicherzustellen, dass Sie den Alarm hören und rechtzeitig reagieren können, wenn ein Brand ausbricht.

Beispiel:Wenn Ihr Haus Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Flur hat, empfiehlt es sich, zumindest in den Schlafzimmern und im Flur Rauchmelder zu installieren.

3. Mehrgeschossiges Wohngebäude

Installationsvoraussetzung:Installieren Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchmelder.

Installationsort:Rauchmelder sollten auf dem Treppenabsatz jeder Etage oder im ersten Raum beim Betreten der Etage installiert werden.

Zirkulationsweg:Darüber hinaus sollten alle Räume, die zum sogenannten „Flurweg“ gehören, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Flur ist der Weg vom Schlafzimmer zur Haustür, und jeder Raum sollte über einen Rauchmelder verfügen, der diesen Durchgang abdeckt.

Empfehlung:Wenn Sie in einem mehrstöckigen Haus wohnen, stellen Sie sicher, dass jede Etage mit Rauchmeldern ausgestattet ist, insbesondere in den Treppenhäusern und Fluren, um die Möglichkeit einer rechtzeitigen Warnung aller Bewohner im Brandfall zu maximieren.

Beispiel:Wenn Ihr Haus drei Stockwerke hat, müssen Sie auf jeder Etage Rauchmelder im Treppenhaus oder im nächstgelegenen Raum neben der Treppe installieren.

Montagehöhe und -position

Deckenmontage:Der Rauchmelder sollte möglichst mittig an der Decke angebracht werden. Ist dies nicht möglich, muss er mindestens 30 cm von einer Deckenecke entfernt montiert werden.

Dachschräge:Bei Räumen mit Dachschräge sollte der Rauchmelder an der Wand angebracht werden. Der Abstand zur Decke sollte 15 bis 30 cm betragen, und von Ecken mindestens 30 cm.

Rauchmelder sollten nicht an folgenden Orten installiert werden:

Küchen, Badezimmer und Duschräume: An diesen Orten besteht aufgrund von Dampf, Dämpfen oder Wärmequellen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Fehlalarme.

In der Nähe von Ventilatoren und Lüftungsöffnungen: Diese Orte können die normale Funktion von Rauchmeldern beeinträchtigen.

Besonderer Hinweis

Wird der Raum doppelt genutzt und ist er Teil des „internen Verkehrsweges“ (z. B. eine Küche, die auch als Esszimmer dient), empfiehlt es sich, den Rauchmelder nicht in der Nähe von Wärmequellen zu installieren.

Sonderfälle und Compliance-Anforderungen

Anforderung zur Vernetzung von vier oder mehr Alarmen

Sind in einem Gebäude vier oder mehr Rauchmelder installiert, schreiben die neuen Vorschriften vor, dass diese zu einem zentralen Brandmeldesystem miteinander vernetzt sein müssen. Diese Vorschrift soll die Effizienz der Brandmeldeanlagen verbessern und sicherstellen, dass Brandgefahren im gesamten Gebäude frühzeitig erkannt werden.

Sind derzeit vier oder mehr nicht miteinander verbundene Rauchmelder vorhanden, müssen Vermieter diese bis zum 1. Januar 2028 durch miteinander verbundene Rauchmelder ersetzen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Rauchmelder für Gehörlose oder Hörgeschädigte

Die Stadt Brüssel legt besonderen Wert auf die Sicherheit von Hörgeschädigten. Rauchmelder für Gehörlose und Schwerhörige sind bereits im Handel erhältlich und warnen den Benutzer im Brandfall durch Blinklichter oder Vibrationen.Vermieter dürfen Mietern oder der Feuerwehr die Installation solcher Geräte nicht untersagen, müssen aber die Kosten für deren Anschaffung nicht tragen.

Pflichten von Vermieter und Mieter

Pflichten des Vermieters

Vermieter sind verpflichtet, die Installation vorschriftsmäßiger Rauchmelder im Objekt sicherzustellen und die Kosten für deren Anschaffung und Installation zu tragen. Gleichzeitig müssen sie die Rauchmelder vor Ablauf ihrer Nutzungsdauer (in der Regel 10 Jahre) oder gemäß den Empfehlungen des Herstellers austauschen.

Pflichten des Mieters

Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen, einschließlich der Betätigung des Testknopfes. Gleichzeitig sollten Sie dem Vermieter jegliche Fehlfunktionen der Rauchmelder unverzüglich melden, damit die Geräte stets in einwandfreiem Zustand sind.

Folgen der Nichteinhaltung

Versäumen Vermieter oder Mieter die vorschriftsmäßige Installation und Wartung von Rauchmeldern, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen, darunter Bußgelder und die Pflicht zum Austausch der Geräte. Insbesondere für Vermieter hat die Nichtinstallation vorschriftsmäßiger Rauchmelder nicht nur mit Bußgeldern zu rechnen, sondern kann sich auch auf Versicherungsansprüche für die Immobilie auswirken.

Wie man den richtigen Rauchmelder auswählt

Achten Sie bei der Auswahl eines Rauchmelders darauf, dass er der Norm EN 14604 entspricht und optische Technologie nutzt. Unsere Rauchmelder, darunter WLAN-fähige, Standalone- und vernetzte Modelle, erfüllen alle die Anforderungen der Brüsseler Rauchmelderverordnung 2025. Wir bieten effiziente Melder mit langer Akkulaufzeit und einfacher Installation, damit Sie Ihr Zuhause und Ihre Geschäftsräume optimal vor Bränden schützen können.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren (Rauchmelder gemäß europäischer Norm EN 14604)

Abschluss

Die neue Brüsseler Rauchmelderverordnung 2025 wird den Brandschutz in Wohn- und Gewerbegebäuden deutlich verbessern. Die Kenntnis und Einhaltung dieser Verordnung optimiert nicht nur die Brandfrüherkennung, sondern beugt auch rechtlichen Risiken und finanziellen Belastungen vor. Als professioneller Rauchmelderhersteller verpflichten wir uns, Produkte anzubieten, die höchsten Sicherheitsstandards in Brüssel und auf dem internationalen Markt entsprechen und somit Ihre Sicherheit gewährleisten.


Veröffentlichungsdatum: 22. Januar 2025