Die Brüsseler Stadtregierung plant die Umsetzungneue Rauchmelder-Verordnung ab Januar 2025Alle Wohn- und Geschäftsgebäude müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein, die den neuen Anforderungen entsprechen. Zuvor war diese Regelung auf Mietwohnungen beschränkt, und rund 40 % der Wohnungen verfügten nicht über die vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen. Die neue Regelung soll den Brandschutz allgemein verbessern und das Brandrisiko durch nicht installierte oder nicht konforme Rauchmelder verringern.

Kerninhalte der neuen Regelungen
Gemäß der Brüsseler Rauchmelderverordnung von 2025 müssen alle Wohn- und Mietobjekte mit Rauchmeldern ausgestattet sein, die den neuen Standards entsprechen. Zu den spezifischen Anforderungen gehören:
Grundvoraussetzungen für Rauchmelder
Eingebauter Akku:Rauchmelder müssen mit einer eingebauten Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren ausgestattet sein. Diese Anforderung gewährleistet die langfristige Zuverlässigkeit des Geräts, ohne dass ein häufiger Batteriewechsel erforderlich ist.
Konformität mit der Norm EN 14604:Damit im Brandfall schnell reagiert werden kann, müssen alle Rauchmelder der Norm EN 14604 entsprechen.
Verbot von Ionisationsalarmen:Die neuen Vorschriften verbieten den Einsatz von Ionisationsrauchmeldern und empfehlen den Einsatz optischer Rauchmelder, um die Genauigkeit und Empfindlichkeit der Raucherkennung zu verbessern.
Batterie- und Stromanforderungen
Pufferbatterie:Wenn der Rauchmelder an das Stromnetz (220 V) angeschlossen ist, muss er mit einer Backup-Batterie ausgestattet sein. Diese Konstruktion stellt sicher, dass der Rauchmelder auch bei Stromausfall normal funktioniert und keine Brandinformationen verloren gehen.
Installationsanforderungen für Rauchmelder
Der Standort von Rauchmeldern hängt von der Raumaufteilung der Immobilie ab. Um sicherzustellen, dass die Bewohner im Brandfall rechtzeitig gewarnt werden, gelten für verschiedene Gebäudetypen folgende Installationsanforderungen:
1. Studio
Installationsvoraussetzungen:Es muss mindestens ein Rauchmelder installiert sein.
Installationsort:Platzieren Sie den Rauchmelder im selben Raum neben dem Bett.
Notiz:Um Fehlalarme zu vermeiden, sollten Rauchmelder nicht in der Nähe von Wasserquellen (z. B. Duschen) oder Kochdampf (z. B. Küchen) installiert werden.
Empfehlung:In Einzimmerwohnungen sollten Rauchmelder nicht in der Nähe von Orten angebracht werden, an denen Dampf entstehen kann, wie etwa Duschen oder Küchen, um Fehlalarme zu vermeiden.
2. Einstöckiges Wohnhaus
Installationsvoraussetzungen:Installieren Sie in jedem Raum entlang des „internen Verkehrsweges“ mindestens einen Rauchmelder.
Definition „interner Verkehrsweg“:Damit sind alle Räume bzw. Flure gemeint, die vom Schlafzimmer bis zur Haustür passiert werden müssen, um im Notfall den Ausgang problemlos erreichen zu können.
Installationsort:Stellen Sie sicher, dass der Rauchmelder alle Fluchtwege abdecken kann.
Empfehlung:Der Rauchmelder in jedem Zimmer kann direkt an den „internen Verkehrsweg“ angeschlossen werden, um sicherzustellen, dass Sie im Brandfall den Alarm hören und rechtzeitig reagieren können.
Beispiel:Wenn Ihr Haus über Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Flur verfügt, empfiehlt es sich, zumindest in den Schlafzimmern und im Flur Rauchmelder zu installieren.
3. Mehrstöckiges Wohnen
Installationsvoraussetzung:Installieren Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchmelder.
Installationsort:Auf dem Treppenabsatz jeder Etage oder im ersten Raum beim Betreten der Etage sollten Rauchmelder installiert werden.
Verkehrsweg:Darüber hinaus sollten alle Räume, die zum „Verkehrsweg“ gehören, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Verkehrsweg ist der Weg vom Schlafzimmer zur Haustür. Jeder Raum sollte mit einem Rauchmelder ausgestattet sein, der diesen Durchgang abdeckt.
Empfehlung:Wenn Sie in einem mehrstöckigen Haus wohnen, achten Sie darauf, dass jede Etage, insbesondere die Treppenhäuser und Flure, mit Rauchmeldern ausgestattet ist, um im Brandfall eine möglichst frühzeitige Warnung aller Bewohner zu ermöglichen.
Beispiel:Wenn Ihr Haus drei Stockwerke hat, müssen Sie auf jedem Stockwerk auf dem Treppenabsatz oder im der Treppe am nächsten gelegenen Raum Rauchmelder installieren.
Einbauhöhe und -position
Deckenmontage:Der Rauchmelder sollte möglichst mittig an der Decke montiert werden. Ist dies nicht möglich, muss er mindestens 30 cm von der Deckenecke entfernt montiert werden.
Dachschräge:Bei Räumen mit Dachschräge sollte der Rauchmelder an der Wand montiert werden und der Abstand zur Decke sollte zwischen 15 und 30 cm betragen, zur Ecke mindestens 30 cm.
An folgenden Orten sollten keine Rauchmelder installiert werden:
Küchen, Bäder und Duschräume: An diesen Orten kommt es aufgrund von Dampf, Rauch oder Wärmequellen häufig zu Fehlalarmen.
In der Nähe von Ventilatoren und Lüftungsöffnungen: Diese Orte können die normale Funktion von Rauchmeldern beeinträchtigen.
Besondere Erinnerung
Wenn der Raum eine Doppelnutzung hat und Teil des „internen Verkehrsweges“ ist (z. B. eine Küche, die gleichzeitig als Esszimmer dient), empfiehlt es sich, den Rauchmelder entfernt von Wärmequellen zu installieren.
Sonderfälle und Compliance-Anforderungen
Anforderung zur Verbindung von vier oder mehr Alarmen
Sind in einem Gebäude vier oder mehr Rauchmelder installiert, müssen diese gemäß den neuen Vorschriften zu einem zentralen Meldesystem vernetzt werden. Diese Vorschrift soll die Effizienz der Brandmeldeanlagen verbessern und sicherstellen, dass Brandgefahren im gesamten Gebäude frühzeitig erkannt werden.
Wenn derzeit vier oder mehr nicht vernetzte Rauchmelder vorhanden sind, müssen Vermieter diese vor dem 1. Januar 2028 durch vernetzte Melder ersetzen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Rauchmelder für Gehörlose und Schwerhörige
Die Stadt Brüssel legt besonderen Wert auf die Sicherheit von Hörgeschädigten. Auf dem Markt sind bereits Rauchmelder für Gehörlose und Schwerhörige erhältlich, die den Benutzer durch Blinken oder Vibrieren auf einen Feueralarm aufmerksam machen.Vermieter können der Installation solcher Geräte durch Mieter oder Feuerwehr nicht widersprechen, müssen die Kosten für die Anschaffung jedoch nicht tragen.
Pflichten von Vermieter und Mieter
Pflichten des Vermieters
Vermieter sind verpflichtet, die Installation konformer Rauchmelder in der Immobilie sicherzustellen und die Kosten für deren Anschaffung und Installation zu tragen. Gleichzeitig müssen Vermieter die Melder vor Ablauf ihrer Lebensdauer (in der Regel 10 Jahre) oder gemäß den Empfehlungen des Herstellers austauschen.
Pflichten des Mieters
Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen und ggf. die Testtaste zu betätigen. Gleichzeitig sollten Mieter etwaige Störungen der Rauchmelder umgehend dem Vermieter melden, um sicherzustellen, dass die Geräte stets in einwandfreiem Zustand sind.
Folgen der Nichteinhaltung
Wenn Vermieter oder Mieter Rauchmelder nicht ordnungsgemäß installieren und warten, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen, darunter Geldstrafen und der Austausch der Geräte. Insbesondere für Vermieter führt die Nichtinstallation konformer Rauchmelder nicht nur zu Geldstrafen, sondern kann auch Auswirkungen auf Versicherungsansprüche haben.
So wählen Sie den richtigen Rauchmelder
Achten Sie bei der Wahl eines Rauchmelders darauf, dass er der Norm EN 14604 entspricht und optische Technologie verwendet. Unsere Rauchmelderprodukte, darunter WLAN-, Standalone- und vernetzte Modelle, erfüllen alle die Anforderungen der Brüsseler Rauchmelderverordnung 2025. Wir bieten effiziente Melder mit langer Batterielaufzeit und einfacher Installation, damit Sie Ihr Zuhause und Ihre Gewerbeimmobilie vor Feuer schützen können.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren (Europäischer Rauchmelder nach EN 14604-Standard)
Abschluss
Die neue Brüsseler Rauchmelderverordnung 2025 wird den Brandschutz in Wohn- und Geschäftsgebäuden deutlich verbessern. Das Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschriften verbessern nicht nur die Brandfrüherkennung, sondern vermeiden auch rechtliche Risiken und finanzielle Belastungen. Als professioneller Rauchmelderhersteller verpflichten wir uns, Produkte anzubieten, die den höchsten Sicherheitsstandards in Brüssel und auf dem Weltmarkt entsprechen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Veröffentlichungszeit: 22. Januar 2025