Aktivierung derKohlenmonoxidmelderweist auf das Vorhandensein eines gefährlichen CO-Gehalts hin.
Wenn der Alarm ertönt:
(1) Gehen Sie sofort an die frische Luft oder öffnen Sie alle Türen und Fenster, um den Raum zu lüften und das Kohlenmonoxid entweichen zu lassen. Schalten Sie alle brennstoffbetriebenen Geräte aus und stellen Sie sie, wenn möglich, ab.
(2) Informieren Sie sofort alle anderen Personen, sich in sichere Außenbereiche mit frischer Luft zu begeben und die Nasen zu zählen. Rufen Sie die Erste-Hilfe-Einrichtungen telefonisch oder auf andere Weise an und lüften Sie das Haus nach Eintreffen der Erste-Hilfe-Mitarbeiter gründlich, um die Gefahrenquelle zu beseitigen. Fachkräfte ohne Sauerstoffversorgung und Gasabwehrausrüstung dürfen die Gefahrenbereiche erst wieder betreten, wenn der Alarm aufgehoben wird. Bei einer Kohlenmonoxidvergiftung oder bei Verdacht auf eine Kohlenmonoxidvergiftung wenden Sie sich bitte umgehend an die Notaufnahme.
(3) Wenn der Alarm weiterhin ertönt, verlassen Sie das Gebäude und machen Sie die anderen Bewohner auf die Gefahr aufmerksam. Lassen Sie Türen und Fenster geöffnet. Betreten Sie das Gebäude nicht erneut.
(4) Bei einer Kohlenmonoxidvergiftung ist ärztliche Hilfe erforderlich.
(5) Rufen Sie gegebenenfalls die zuständige Wartungs- und Instandhaltungsstelle des Geräts sowie den jeweiligen Brennstofflieferanten unter der Notrufnummer an, damit die Ursache der Kohlenmonoxidemissionen ermittelt und behoben werden kann. Sofern der Alarm nicht offensichtlich falsch ist, dürfen die brennstoffbetriebenen Geräte erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem sie von einer fachkundigen Person gemäß den nationalen Vorschriften überprüft und für den Gebrauch freigegeben wurden.
Veröffentlichungszeit: 16. Juli 2024