Aktivierung derKohlenmonoxid-Alarmweist auf das Vorhandensein einer gefährlichen CO-Konzentration hin.
Wenn der Alarm ertönt:
(1) Begeben Sie sich unverzüglich an die frische Luft im Freien oder öffnen Sie alle Türen und Fenster, um den Bereich zu lüften und das Kohlenmonoxid verflüchtigen zu lassen. Stellen Sie die Benutzung aller mit Brennstoff betriebenen Geräte ein und vergewissern Sie sich, wenn möglich, dass diese ausgeschaltet sind;
(2) Informieren Sie unverzüglich alle anderen Personen, sich in sichere, gut belüftete Bereiche im Freien zu begeben und zählen Sie die Nasen. Fordern Sie telefonisch oder auf anderem Wege Hilfe von Rettungsdiensten an und lüften Sie das Haus nach Eintreffen der Rettungskräfte gründlich, um die Gefahrenquelle zu beseitigen. Personen ohne Sauerstoffversorgung und Schutzausrüstung gegen Gase dürfen die Gefahrenbereiche erst wieder betreten, nachdem der Alarm aufgehoben wurde. Bei Verdacht auf Kohlenmonoxidvergiftung begeben Sie sich bitte umgehend in die Notaufnahme.
(3) Sollte der Alarm weiterhin ertönnen, verlassen Sie das Gebäude und warnen Sie die anderen Anwesenden vor der Gefahr. Lassen Sie Türen und Fenster geöffnet. Betreten Sie das Gebäude nicht wieder.
(4) Holen Sie medizinische Hilfe für alle Personen, die Anzeichen einer Kohlenmonoxidvergiftung zeigen.
(5) Rufen Sie gegebenenfalls den zuständigen Kundendienst für Haushaltsgeräte und den jeweiligen Brennstofflieferanten unter der Notfallnummer an, damit die Kohlenmonoxidquelle ermittelt und behoben werden kann. Sofern der Alarm nicht offensichtlich unbegründet ist, dürfen die mit Brennstoff betriebenen Geräte erst wieder benutzt werden, nachdem sie von einer sachkundigen Person gemäß den nationalen Vorschriften geprüft und für den Betrieb freigegeben wurden.
Veröffentlichungsdatum: 16. Juli 2024